
Ansprechpartnerin
Frau
Dr. med. Ingeborg Erichsen
Geschäftsführerin / Ltd. Betriebsärztin
Deutsches Rotes Kreuz
Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz GmbH
Am Burgacker 30
47051 Duisburg
Tel.: 0203 34868600
Praxisanschrift:
Deutsches Rotes Kreuz
Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz GmbH
Düsseldorfer Str. 2
47051 Duisburg
Tel.: 0203 34868600
DRK Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz Rhein-Ruhr GmbH
1. Arbeitsmedizin
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, viele arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Vorgaben und Gesetze einzuhalten. Dies erfordert einen schnellen, umfassenden Überblick und eine professionelle Beratung zu allen Erfordernissen des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Der DRK Kreisverband Duisburg e.V. hat daher eine Tochtergesellschaft gegründet:
DRK Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz Rhein-Ruhr GmbH.
Arbeitsmedizin ist das Fachgebiet für Gesundheitsförderung und Prävention.
Wir bieten unseren Kunden ein modernes, integratives und somit ganzheitliches Leistungsspektrum an. Individuelle Lösungen werden gemeinsam mit Ihnen an Ihren Betrieb angepasst und weiterentwickelt.
Die Basis guter Arbeitsmedizin bedeutet für uns eine vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit.
Wir fühlen uns den Grundsätzen des DRK verpflichtet und bieten daher für die hauptamtlichen Mitarbeiter und ehrenamtlichen DRK-Mitglieder eine optimale - an den Aufgaben im DRK ausgerichtete - arbeitsmedizinische Betreuung an.
Nutzen Sie das „Muss“ der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsmedizin ganz bewusst für gesunde Mitarbeiter mit guter Leistungsfähigkeit und hoher Motivation als entscheidenden Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens!
Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
2. Gesundheitsschutz
Ziel ist es positiv auf die verhaltens- und verhältnisbedingten Umstände, die einen Einfluss auf die Gesundheit des Einzelnen haben, einzuwirken.
Dazu bieten wir u.a. besondere Sprechstunden an, in denen sich Mitarbeiter - mit ihren speziellen gesundheitlichen Einschränkungen in Bezug zum Arbeitsplatz beraten lassen können.
Themen sind z.B.:
- Unterstützung im BEM,
- Empfehlung zur Gesundheitsförderung,
- Reha-Maßnahmen initiieren.
Unser Angebot:
- Betreuung nach § 3 ASiG
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Eignungsuntersuchungen
- Beratungen
- Gefährdungsbeurteilung
- Begehungen
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
- Unterweisungen
- BEM
Das Wichtigste ist die Gesundheit der Menschen im Unternehmen
Den Spruch „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“, kennen die meisten. Aber Gesundheit fällt eben oft erst auf, wenn sie fehlt.
Dies zu ändern und Gesundheit als Gesamtbild aus körperlichem, geistig-seelischem und sozialem Wohlbefinden zu erhalten, stabilisieren und Erkrankte zu unterstützen Gesundheit wiederherzustellen, ist das Ziel einer präventiven (vorsorgenden) Medizin.
Arbeitsmedizin ist diese vorbeugende bzw. vorsorgende Medizin, denn sie hat als Ziel,
die Menschen zu unterstützen und zu befähigen gesund zu bleiben, speziell in Bezug auf die Arbeit.
Als Fachärztin[1] für Arbeitsmedizin ist es meine Aufgabe
- arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen
- zu helfen, sie zu verhindern, durch
- aufdecken der Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen
- Ableiten von präventiven Maßnahmen ab;
- einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit leisten durch
- Mitwirkung bei der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit.
- weiterentwickeln des betrieblichen Gesundheitsschutz.
Arbeitsmedizinerinnen agieren nicht einfach so, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben, die die Tätigkeit begründen:
- Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das unter anderem in §3 einen nicht abschließenden Katalog betriebsärztlicher Aufgaben enthält
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in § 11 wird die Notwendigkeit der arbeitsmedizinischen Vorsorge definiert.
- Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ergänzt das ArbSchG und erläutert, wann und wie diese Vorsorge mit Leben erfüllt werden soll.
- Die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) sind die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen.
Die wesentliche Aufgabe einer Betriebsärztin ist es eine Beraterin und Begleiterin in allen medizinischen Fragen zu sein für alle am Gesundheitsschutz Beteiligte:
- die Arbeitgeberinnen,
- die Arbeitnehmerinnen und
- die Interessenvertretungen.
[1] Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die weibliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.