buehnenbild_recht_und_personal_andre_zelck.jpg Foto: Andre Zelck / DRK

Social Media Policy

Neben den verbandseigenen, offiziellen DRK-Präsenzen unterhalten auch viele ehren- und hauptamtliche Rotkreuzler private Profile und Accounts. Dabei ist zu beachten, dass jede Kommunikation von ehren- und hauptamtlichen Rotkreuzlerinnen und Rotkreuzlern in den sozialen Netzwerken ein Beitrag ist, der dem Roten Kreuz zugeschrieben wird. Somit sind alle, die sich in den Sozialen Medien als Gliederung, Mitarbeiter, Mitglied oder Ehrenamtlicher des DRK zu erkennen geben, Markenbotschafter des Roten Kreuzes.

Um die Nutzung der neuen sozialen Netzwerke im Sinne und zum Schutz des Deutschen Roten Kreuzes sowie seiner ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, ist es unabdingbar, Vereinbarungen über den Umgang mit diesen Medien zu treffen. Der DRK Landesverband Nordrhein e.V. hat einen Leitfaden zur Nutzung der Sozialen Medien für das DRK in Nordrhein zusammengefasst.

Leitfaden zur Nutzung der Sozialen Medien