Beratung
Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtskonformen Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen. Bereits in der Planungsphase neuer Arbeitsplätze, Produktions- und Montagelinien beraten wir Sie hinsichtlich ergonomischer, sicherheitstechnischer und organisatorischer Anforderungen. Dazu gehören die Auswahl und der sichere Einsatz von Maschinen, Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen, persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie die Gestaltung effizienter Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Gefährdungsbeurteilung
Wir unterstützen gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Biostoffverordnung (BioStoffV), DGUV Vorschrift 1, ASR bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und bilden die Grundlage eines wirksamen betrieblichen Arbeitsschutzes. Wir erstellen rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen zur systematischen Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie zur Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen. Dabei betrachten wir sowohl physische als auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz und unterstützen Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit anerkannten Methoden, Fragebögen und Workshops. Unsere Lösungen sind praxisnah, nachvollziehbar und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt.
Unterweisungen & Schulungen
Wir unterstützen gemäß § 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 (§ 4), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei der Qualifizierung der Beschäftigte und somit die Grundlage für sicheres Arbeiten. Wir entwickeln und führen praxisorientierte sowie zielgruppengerechte Unterweisungen und Schulungen durch. Neben der Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsunterweisungen unterstützen wir Führungskräfte dabei, ihre Unterweisungspflichten eigenständig und rechtssicher wahrzunehmen. Unsere Schulungen verbinden gesetzliche Anforderungen mit praxisnahen Beispielen aus Ihrem Unternehmensalltag.
Arbeitsbedingungen
Wir unterstützen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ASR, bei der Analysierung und Bewertung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich Sicherheit, Ergonomie, Gesundheitsschutz und Wirtschaftlichkeit. Dabei betrachten wir Arbeitsverfahren, Arbeitsplätze sowie organisatorische Abläufe und entwickeln praxisgerechte Verbesserungsvorschläge. Ebenso beraten wir bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen, Schichtsystemen und der ergonomischen Auslegung von Arbeitsplätzen, um Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Produktivität nachhaltig zu fördern.
Arbeitsunfälle
Wir unterstützen gemäß SGB VII, DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei der Untersuchung von Arbeitsunfälle und Beinahe-Ereignisse und liefern wichtige Erkenntnisse für die Prävention. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen sowie Beinahe-Unfällen. Durch detaillierte Ursachenanalysen identifizieren wir technische, organisatorische und menschliche Einflussfaktoren und entwickeln wirksame Maßnahmen zur nachhaltigen Vermeidung vergleichbarer Ereignisse.
__________________________________________________________________________________________________
Leistungen – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Wir unterstützen gemäß Baustellenverordnung (BaustellV), RAB 10–32, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) unterstützen wir Bauherren bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nach der Baustellenverordnung. Bereits während der Planungsphase koordinieren wir die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und begleiten Bauvorhaben während der gesamten Ausführungsphase. Ziel ist die sichere Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die Vermeidung von Unfällen und gegenseitigen Gefährdungen.
Baustellenbegehungen
Wir führen gemäß Baustellenverordnung (BaustellV), DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelmäßige Baustellenbegehungen durch, die der Überprüfung und der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle dienen. Wir kontrollieren die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, dokumentieren Abweichungen und bewerten mögliche Gefährdungen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir praxisgerechte Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und begleiten deren Umsetzung.
Beratung von Bauherrn und Planungsbeteiligten
Wir beraten gemäß Baustellenverordnung (BaustellV), RAB 30, HOAI (projektbezogen) Bauherren, Projektsteuerer, Bauleitungen und Fachplaner umfassend zu allen Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes. Bereits in der Planungsphase berücksichtigen wir sicherheitsrelevante Aspekte, um Risiken frühzeitig zu minimieren und wirtschaftliche sowie rechtssichere Lösungen für die spätere Bauausführung zu entwickeln.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
Gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV), RAB 31 erstellen, aktualisieren und koordinieren den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. Der SiGe-Plan berücksichtigt die gegenseitigen Gefährdungen verschiedener Gewerke und legt geeignete Schutzmaßnahmen sowie organisatorische Abläufe für einen sicheren Baustellenbetrieb fest.
Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
Gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV), RAB 32 erstellen wir die Unterlage für spätere Arbeiten, die dem sicheren Betrieb sowie der Instandhaltung eines Bauwerks über dessen gesamte Nutzungsdauer dient. Wir erstellen eine strukturierte und praxisorientierte Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Informationen für spätere Wartungs-, Inspektions-, Reinigungs-, Umbau- und Abbrucharbeiten. Dabei berücksichtigen wir unter anderem Zugänge, Anschlageinrichtungen, Gerüstverankerungen sowie die Lage technischer Versorgungsleitungen und anderer sicherheitsrelevanter Einrichtungen.