Fahne des Deutschen Roten KreuzFoto: A. Zelck / DRKS
Die Kreisversammlung ist das höchste Entscheidungsorgan des DRK in Duisburg. Hier treffen sich alle Mitglieder, um gemeinsam über wichtige Fragen zu entscheiden: von der Wahl des Vorstandes bis zur Festlegung der Mitgliedsbeiträge.

Wer kann teilnehmen?

Alle Mitglieder des Kreisverbandes haben das Recht teilzunehmen, und zwar egal ob aktives Mitglied, Fördermitglied oder juristische Person. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nicht übertragen werden kann. Stimmberechtigt sind ab 16 Jahren, wenn man dem Verein mindestens 6 Monate angehört.

Wann trifft sich die Kreisversammlung?

Die Kreisversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, und zwar in der Regel im November. Die genaue Einladung erfolgt entsprechend den Vorgaben in der Satzung. 

Außerordentliche Versammlungen: Der Vorstandsvorsitzende kann jederzeit eine zusätzliche Versammlung einberufen. Auch auf Antrag einer in der Satzung bestimmten Mehrheit an Mitgliedern muss eine Versammlung stattfinden.

Was wird entschieden?

Wahlen:

  • Wahl des Vorstandes (alle 3 Jahre)
  • Wahl des Kuratoriums (alle 3 Jahre)
  • Bestellung des Abschlussprüfers

Geld und Wirtschaft:

  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
  • Genehmigung des Haushaltsplanes
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Entlastung des Vorstandes (wenn alles in Ordnung war)

Strategische Fragen:

  • Berichte zur Verbandstätigkeit
  • Satzungsänderungen

Wie läuft eine Versammlung ab?

Der oder die Vorstandsvorsitzende leitet die Versammlung. Beschlüsse werden grundsätzlich offen abgestimmt.

Wichtig: Die Versammlung ist beschlussfähig, egal wie viele Mitglieder erscheinen. Es gibt keine Mindestteilnehmerquote.