Foto: Andre Zelck / DRK

Satzung

Was ist eine Satzung?

Eine Satzung ist die Rechtsgrundlage eines Vereins, also vergleichbar mit einer Betriebsanleitung für die Organisation. Sie regelt, wie ein Verein funktioniert: Wer darf Mitglied sein? Wie werden Entscheidungen getroffen? Wer sitzt im Vorstand? Welche Aufgaben und Pflichten haben die Mitglieder? Wichtig ist, dass eine Satzung ist verbindlich, und zwar für alle. Sie ist das Gesetz des Vereins, auf dem alles andere aufbaut.

Die Satzung beim Roten Kreuz

Das Deutsche Rote Kreuz ist nicht einfach ein einzelner Verein. Es ist ein Verbund aus dem Bundesverband, den Landesverbänden und vielen Kreisverbänden wie unserem Kreisverband in Duisburg sowie zahlreichen Ortsvereinen in ganz Deutschland. Das bedeutet: Es gibt die Satzung des Bundesverbandes, die Vorgaben für alle Rotkreuz-Organisationen in Deutschland enthält. Darunter gibt es die Satzung des Landesverbandes, die ebenfalls Vorgaben für alle Kreisverbände im Verbandsgebiet enthält. Auf diesen Satzungen aufbauend hat unser Kreisverband Duisburg eine eigene Satzung, die regelt, wie wir vor Ort organisiert sind.

All diese Ebenen arbeiten im Roten Kreuz zusammen: Der Bundesverband setzt Grundlinien und Standards, die Landesverbände wirken mit eigenen und regionalen Bezügen mit und der Kreisverband füllt sie mit lokalem Leben. Das ist wie Bundesrecht und Landesrecht – das eine gibt den Rahmen vor, das andere gestaltet die Details.

Vollständige Satzung

Die vollständige Satzung mit allen rechtlichen Details kann hier als PDF-Datei eingesehen werden.