Foto: A. Zelck / DRKSAlle Mitglieder des Kreisverbandes haben das Recht teilzunehmen, und zwar egal ob aktives Mitglied, Fördermitglied oder juristische Person. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nicht übertragen werden kann. Stimmberechtigt sind ab 16 Jahren, wenn man dem Verein mindestens 6 Monate angehört.
Die Kreisversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, und zwar in der Regel im November. Die genaue Einladung erfolgt entsprechend den Vorgaben in der Satzung.
Außerordentliche Versammlungen: Der Vorstandsvorsitzende kann jederzeit eine zusätzliche Versammlung einberufen. Auch auf Antrag einer in der Satzung bestimmten Mehrheit an Mitgliedern muss eine Versammlung stattfinden.
Wahlen:
Geld und Wirtschaft:
Strategische Fragen:
Der oder die Vorstandsvorsitzende leitet die Versammlung. Beschlüsse werden grundsätzlich offen abgestimmt.
Wichtig: Die Versammlung ist beschlussfähig, egal wie viele Mitglieder erscheinen. Es gibt keine Mindestteilnehmerquote.